Hüter der Moral vielfach Angeklagt
Mißbrauch in den Reihen der Katholischen Kirche und anderer Einrichtungen :
Die Flut von Berichten über Missbrauchsfälle an deutschen Schulen reißt nicht ab, viele Eltern sind schockiert. Wer in diesen Tagen Missbrauch sagt, der sagt auch Kirche. Genauer, katholische Kirche. Dabei ist das Missbrauchsproblem viel größer. Es betrifft nicht nur die Kirche. Missbrauch findet – jedenfalls in Deutschland – vor allem in Familien statt. “Internate sind nichts anderes als ausgelagerte Familien”, sagt Ingo Fock von “Gegen Missbrauch e.V.”. Und Psychiater Kröber sagt: “Jeder weiß, dass sexuelle Belästigung von Kindern an allen Schulen der Republik vorkommt.” Diesen Beitrag weiterlesen »Wie Krank ist unsere Gesellschaft wirklich ?
Elfjährige auf den Mund geküsst – Polizei ermittelt Täter
20 jähriger küsst 11 jährige auf den Mund ???
http://www.idowa.de/moosburger-zeitung/container/container/con/698209.html
Unglaublich: BVG stärkt rechte von Kinderschändern
Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter. Die Deutsche Kinderhilfe ist entsetzt.
Die Opfer von Kindesmissbrauch, häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung
Die Opfer von Kindesmissbrauch, häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung
und Vergewaltigung leiden meist auch noch nach Jahren unter den Folgen
des Erlebten. Oft bleiben die Betroffenen traumatisiert und müssen ein
Leben lang mit ihren Erlebnissen klarkommen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Abschaffung der Verjährungsfrist gegen Kindesmißbrauch!
Bitte diese Petition unterzeichnen und Norbert Denef bei seinem wichtigen Vorhaben unterstützen!
Kinderpornografie -Geldstrafe für Further Stadtkämmerer-
Der langjährige Stadtkämmerer von Furth im Wald, der aus Gesundheitsgründen seit Monaten nicht mehr aktiv im Dienst ist, muss wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften eine Geldstrafe von 5400 Euro zahlen. Dieses Urteil fiel am Mittag vor dem Amtsgericht Cham. Diesen Beitrag weiterlesen »
Kinderschänder in Weiden vor Gericht!
Am Dienstag den 26.01.2009 verurteilte das Landgericht in Weiden einen 39-Jährigen alkoholabhängigen Mann aus dem Landkreis Neustadt/WN zu 6 Jahren Haft.
In den Medien hieß es dass er bis zu seiner Verhaftung im Juli letzen Jahres seine beiden Töchter mehrfach missbraucht und dabei sogar gefilmt habe. Die Mädchen waren bei Beginn der sexuellen Übergriffen erst im Alter von 10 und 11 Jahren.
In den selbst gedrehten Filmchen wurden die Kinder in eindeutigen Stellungen wie bei einen „Büfett” präsentiert. Jedes zweite Wochenende verbrachten die Opfer seit der Scheidung vor 9 Jahren bei Ihm und wurden beim Baden oder im Bett Sexuell geschädigt.
Bei der Hausdurchsuchung stellte die Polizei neben den Aufnahmen seiner eigenen Kinder auch Kinderpornos auf dem PC des Triebtäters fest. Angeblich wurde ihm im Gefängnis erst klar was er seinen beiden Kindern mit seiner Tat zu mutete.
Laut Aussage des Landesgerichtsarztes Dr. Bruno Rieder sei er ein chronisch und Behandlungsbedürftiger Alkoholiker und „nicht pädophil” veranlagt durch den häufigen Alkoholkonsums.
Mit der Aussage „ Nicht nur bestrafen sondern auch helfen!” sorgte der Rechtsanwalt Colbatz dafür das dieser „ach so Kranke” in eine Entzugsanstalt gebracht werden soll bevor er seine Haft antreten kann.
Eingelullt und hinters Licht geführt ordnete der Landesgerichtspräsident die Unterbringung an. Dem Kinderschänder wurde zu Gute gehalten das er ein Geständnis seiner grauenvollen Taten ablegte und so wenigstens den Kindern die Aussage ersparte.
Wieder einmal dürfen wir für eine Schweinerei zahlen da der Verurteilte nun auf Steuerkosten einsitzt.
20.1.10 Regensburg 7 Jahre 6 Monate für Vergewaltiger
Kelheim/Regensburg (DK) Insgesamt 34 Verhandlungstage hat der Prozess gedauert. Jetzt verkündete die zweite große Strafkammer des Regensburger Landgerichts das Urteil gegen den 33-jährigen Rasim S. (Name geändert) aus Kelheim. Siebeneinhalb Jahre muss der Mann ins Gefängnis, weil er im März des Jahres 2008 eine gleichaltrige Frau auf einem Parkplatz in Obertraubling vergewaltigt hat. Außerdem muss er 15 000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen.
Damit folgte die Strafkammer dem Antrag von Staatsanwalt Thomas Rauscher. Er hatte schon in seinem Plädoyer erklärt, dass die Wahrheit für ihn schon am ersten Verhandlungstag “nach zwei Stunden” klar gewesen sei. Den Angeklagten charakterisierte er als “beseelt von einem sexuellem Allmachtsgefühl”. Rasim S. halte sich für “übermächtig und nicht angreifbar”.
Auch die zahlreichen Entlastungszeugen überzeugten Rauscher nicht. Deren Aussagen seien “irrelevant oder dreist gelogen” gewesen, sagte er. Gegen mindestens zehn von ihnen kündigte der Staatsanwalt Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage an.
Noch im vergangenen Sommer hätte der Angeklagte übrigens durchaus billiger davon kommen können: Damals hatte er ein Angebot von Staatsanwaltschaft und Strafkammer über vier Jahre Gefängnis und 20 000 Euro Schmerzensgeld angenommen und das dafür geforderte Geständnis abgelegt. Schon am darauf folgenden Verhandlungstag widerrief er seine Aussage jedoch, was wiederum einen seiner drei Verteidiger, den Münchener Rechtsanwalt Sewarion Kirkitadse dazu brachte, sein Mandat niederzulegen.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung erteilte der vorsitzende Richter Karl Nußstein dem zuvor von den Verteidigern gestellten Antrag auf Freispruch eine klare Absage. Es bestünden keinerlei Zweifel daran, dass S. die Tat begangen habe. Die Richter seien zwar mit einer schier unerschöpflichen Engelsgeduld jedem Beweisantrag der Verteidigung nachgekommen. Es hätte jedoch “nicht den geringsten Anhaltspunkt” gegeben, um an der Glaubhaftigkeit der Geschädigten zu zweifeln. Selbst bei der Findung des Strafmaßes konnten die Richter nichts finden, was den Angeklagten in einem milderen Licht hätte erscheinen lassen.
Quelle:Donaukurier
Mildes Urteil wegen Kinderpornos
Wegen der Verbreitung und den Besitz kinderpornografischer Schriften musste sich vergangenen Dienstag ein 34 Jähriger Mann aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab vor dem Amtsgericht Weiden verantworten. Der Angeklagte hatte sich vor gut einen Jahr Videoclips aus dem Internet herunter geladen.
Einen Monat nach dem Erwerb der Schweinereien fand die Polizei bei den pädophilien 34 Jährigen im Rahmen einer Hausdurchsuchung mehrere Bilder und Videos. Nebenbei wurden in der Wohnung noch 8 Wurfsterne sichergestellt. Bei den beschlagnahmten Daten handelte es sich eindeutig um Dateien mit kinderpornografischem Inhalt und zeigten unter anderem auch Mädchen, die eindeutig unter 14 Jahre alt waren, beim Sex.
Wie nicht anders zu erwarten wurde sich bei der Verteidigung des Angeklagten natürlich auf eine Psychische Krankheit gestützt und eine Therapie angekündigt. Strafrichter Güll schenkte zu guter Letzt dem Schauspiel seinen Glauben, und so kam es, daß der Perversling den Gerichtssaal als freier Mensch verließ. Das Urteil: Elft Monate Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung.
Skandalurteile gegen Kinderschänder oder Besitzer von Kinderpornos stehen in der Bundesrepublik bereits an der Tagesordnung. Meist werden die Täter dieser Deliktgruppe auch noch in die Opferrolle gedrängt weil sich diese vor Gericht als Geistig Krank darstellen. Diese Taktik endet meist im Erfolg. So konnte sich der ein oder andere Sexualstraftäter nach dem Urteil kräftig ins Fäustchen lachen und seinen Trieben ungehindert weiterhin nachgehen.
Erst kürzlich lehnte der Bundesgerichtshof bei dem als rückfallgefährdet geltenden Sexualstraftäter Karl D. einen Antrag auf die nachträgliche Verhängung von Sicherheitsverwahrung ab. Dieses Urteil wurde erlassen, obwohl der 58jährige, der mehrere Mädchen vergewaltigte und nebenbei von mehreren Gutachtern als „weiterhin Gefährlich” eingestuft wurde.
Was aber im Umgang mit Sexualstraftätern versäumt wurde, wurde einige Tage nach der Ablehnung der Sicherheitsverwahrung seitens der Staatsgewalt nachgeholt. Gut 60 Nationalisten trugen ihre angestaute Empörung im Fall Karl D. mit einer Spontandemonstration auf die Straße. Die Polizei antwortete mit Knüppeln und Pfefferspray und löste die Demonstration schließlich gewaltsam auf, wobei es auch mehrere Verletzte gab.
Die angesetzte 24-Stunden-Überwachung des entlassenen Vergewaltigers seitens der Polizei kostet den Steuerzahler monatlich rund 100.000 Euro. Das man solche Leute heutzutage noch von Staatlicher Seite beschützt ist ein weiteres Indiz dafür das sich die Bundesrepublikanischen Gutmenschen wohl eher unberechtigterweise auf ihren Rechtsstaat berufen.
Vielleicht sollte man im Bezug auf die Behandlung solcher Zeitgenossen wie zum Beispiel in Weiden künftig anders reagieren und sich vom Nachbarland Polen die eine oder andere Scheibe abschneiden. Dort beschloss man erst kürzlich mit einer Zustimmung der Bevölkerung von 84% solche Individuen nicht mehr mit Samthandschuhen anzufassen.
Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, daß ein verurteilter Pädophilier oder Inzesttäter zur Teilnahme an einer entsprechenden „pharmakologischen Therapie”, kurz Kastration gezwungen werden kann.
Bundesgerichtshof:Sexualverbrecher bleibt frei – und überwacht
Der als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter Karl D. bleibt in Freiheit. Der BGH lehnt die Sicherungsverwahrung ab – D. muss weiter überwacht werden.
Randerath: In dem 1400-Seelen-Dorf lebt Karl D. bei seinem Bruder
Der seit seiner Haftentlassung im nordrhein-westfälischen Heinsberg lebende Sexualtäter Karl D. bleibt auf freiem Fuß. Dies entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
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