Kinderpornografie -Geldstrafe für Further Stadtkämmerer-
Der langjährige Stadtkämmerer von Furth im Wald, der aus Gesundheitsgründen seit Monaten nicht mehr aktiv im Dienst ist, muss wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften eine Geldstrafe von 5400 Euro zahlen. Dieses Urteil fiel am Mittag vor dem Amtsgericht Cham. Verteidigung und Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil, das überraschend nach einer Verhandlungsunterbrechung und einer Besprechung der Prozessbeteiligten hinter verschlossenen Türen fiel. Der 57-jährige Angeklagte wurde für den Besitz von zwei kinderpornographischen Videodateien , die auf seinem Dienstrechner gefunden wurden, verurteilt. Hier zeigte er sich auch geständig. Das Gericht ließ jedoch den Vorwurf fallen, er habe drei weitere kinderpornographische Videodateien besessen. Bei diesen Dateien war es technisch nicht mehr eindeutig nachweisbar, ob sie tatsächlich auf seinem Dienst-PC gewesen waren.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass auf den Dateien, für die der Beamte verurteilt worden war, der “erhebliche sexuelle Mißbrauch von Kindern” zu sehen sei, und dass er deshalb eine Strafe in Höhe von 90 Tagessätzen von je 60 Euro für angemessen halte. Dazu komme der Gebrauch der Videos im dienstlichen Zusammenhang. Hier sei noch mit disziplinarrechtlichen Folgen zu rechnen. Andererseits seien bei dem Angeklagten aber offenbar keine pädophilen Neigungen vorhanden. Der zu Beginn der Verhandlung vom Angeklagten geäußerte Verdacht, sein Dienstrechner sei von einem Dritten, eventuell sogar durch den Further Bürgermeister Johannes Müller, manipuliert worden, wurde nach der ausführlichen Befragung zweier Kripobeamter, darunter einem Computerspezialisten, von der Verteidigung nicht mehr weiterverfolgt.
Zusatz:Beamter aus Furth im Wald wegen Pornos auf Computer verurteilt
Die Aussage des Angeklagten, sein Rechner sei nicht passwortgeschützt gewesen, bestätigten später polizeiliche Ermittler als Zeugen. Sie erläuterten auch, dass sie Dienst- und Privat-PC des Beamten sicherstellten, sein Surfverhalten und die von ihm besuchten Internet-Seiten analysierten. Demnach waren auf zwei Computern etwa 300 bzw. 180 Porno-Dateien, auf einem dieser Rechner die besagten vier „verdächtigen“ Videos in Sachen Kinderpornografie. Daraus wurden wiederum zwei Zeichentrickfilme ausgegrenzt. Auf dem Server des Landratsamtes Cham wurden drei kinderpornografische Videos gefunden, die mittels des Datenprotokolls dem Dienst-PC des Angeklagten zugeordnet werden konnten. Auf diesem Rechner aber war der Nachweis hierzu nicht zu erbringen.
PC-Manipulation nicht nachweisbar
Zur Manipulation des Dienst-PC „von außen“ hieß es, dass zwar die Möglichkeit bestand, das sei nicht auszuschließen aber auch nicht nachweisbar. Auch aus Versehen angeklickte Internet-Seiten würden im Computer-Cache protokolliert, wie lange Seiten geöffnet seien, dokumentiere dieses Protokoll nicht.
Nach längerer Besprechung der Prozessbeteiligten wurde auf die weiteren Zeugen verzichtet. Ein Hinweis des Gerichts besagte, dass es keine Anhaltspunkte für Manipulationen an Computern oder Servern gab und dass eine Teil-Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen könnte. Seitens der Verteidigung wurde der Einspruch gegen den Strafbefehl „auf die Rechtsfolgen beschränkt“ – was einem Geständnis für die zweite Hälfte der Anklage gleichkam. Damit ging es nur noch um die Höhe des Strafmaßes. Hierzu forderte die Staatsanwältin 90 Tagesätze je 60 Euro. Der Angeklagte sei geständig, er habe zwei fraglichen Dateien aus dem Internet geladen „und er hat auch auf sie zugegriffen“.
Das Urteil war bald gefällt: Der Beamte wurde entsprechend dem Antrag der Staatsanwältin schuldig gesprochen und zudem zu den Kosten des Verfahren verurteilt. In der Urteilsbegründung hieß es, er habe zwar keine pädophilen Neigungen, doch seien die kinderpornografischen Darstellungen „im schweren Bereich“. Zudem sei die Nutzung des Dienst-PCs zu werten. Noch im Gerichtssaal wurde durch Anträge fixiert, dass es zu keiner Berufung gegen das Urteil kommen wird.
Quelle:http://www.mittelbayerische.de/region/cham/cham/artikel//beamter_aus_furth_im_wald_wege/515054/beamter_aus_furth_im_wald_wege_2.html


